§ 1 Geltungsbereich
Stand: 12.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose (Ausländer), die Folgendes beantragen (Asylantrag):
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz gilt nicht für heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/1#abs-3 (3) Dieses Gesetz gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht Deutsche sind, wenn die Voraussetzungen des dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anhängenden Protokolls (Nr. 24) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/1#abs-4 (4) Dieses Gesetz gilt auch für das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats, soweit nicht die Verordnung (EU) 2024/1351 oder die Rechtsverordnung nach § 88 Absatz 1 abweichende Regelungen treffen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/1#abs-5 (5) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, im Besonderen die Verordnung (EU) 2024/1348 in der jeweils geltenden Fassung, unmittelbar gilt.
Wird zitiert von 1.999 Entscheidungen zu § 1 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 – A 12 S 1189/04Zitiert von 3
- OVG NRW, 25.01.2000 – 8 A 2221/96.AZitiert von 7
- VG Sigmaringen, 24.01.2017 – A 4 K 5434/16Zitiert von 4
- OVG NRW, 25.01.2000 – 8 A 1292/96.AKeine politische Verfolgung von Kurden in der Türkei; inländische Fluchtalternative in der Westtürkei Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 91
- VG Ansbach, 21.11.2022 – AN 14 K 22.50075Zitiert von 3
- VG Ansbach, 21.11.2022 – AN 14 K 22.50037Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 28.08.2026 – 19 L 2112/26.AAbschiebungsandrohung nach Zypern bei anderweitig zuerkanntem internationalen Schutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 19.08.2026 – 13 L 2334/26.AUnanwendbarkeit der Vorschriften über Folgeanträge bei vorheriger Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Aachen, 14.07.2026 – 4 L 490/26.AErfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Abschiebungsanordnung nach Finnland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.02.2026 in Kraft
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 364)
BGBl. 2025 I Nr. 364
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3474)
BGBl. 2013 I S. 3474
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.